- Fotografie schenkt den Moment Ewigkeit
Wenn ich die Fotos fertig bearbeitet habe und in jeweils verschiedene Galerien hochgeladen habe, sende ich den Eltern der angemeldeten Kinder eine E-Mail mit dem Link. Dort können Sie Ihre Fotos anschauen und frei auswählen.
Nein! Aufgrund der Datenschutzbestimmung benötige ich die Einwilligungsbescheinigung der DSGVO der Eltern, um überhaupt ein Kind fotografieren zu dürfen.
Diese Einwilligungsbescheinigung hat NICHTS mit dem Recht der Veröffentlichung auf meiner Internetseite zu tun.
Sollten mir nach einem Fotoshooting einige Fotos besonders gut gefallen, würde ich dann die Eltern getrennt per E-Mail anfragen und nach dem Recht der Veröffentlichung auf meiner Internetseite fragen. Die Eltern können dann frei entscheiden.
Wollen Sie einen Termin ausmachen ?
oder haben Sie weitere Fragen – > dann beantworte ich sie gerne.